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   BGH, 08.06.1956 - 1 StR 117/56   

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https://dejure.org/1956,5117
BGH, 08.06.1956 - 1 StR 117/56 (https://dejure.org/1956,5117)
BGH, Entscheidung vom 08.06.1956 - 1 StR 117/56 (https://dejure.org/1956,5117)
BGH, Entscheidung vom 08. Juni 1956 - 1 StR 117/56 (https://dejure.org/1956,5117)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel

  • junsv.nl

    Erschiessung von 4 aus dem Kriegsgefangenenlager Sagan ausgebrochenen britischen Fliegeroffizieren

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.10.1952 - 1 StR 791/51

    Notstandshandlung - Rettungshandlung - Abwehr einer drohenden Gefahr - Strafbare

    Auszug aus BGH, 08.06.1956 - 1 StR 117/56
    Daß es aber schlechthin und auch dann unmöglich war, wenn der betreffende Beamte noch keinen tieferen Einblick in die verbrecherischen Planungen der Geheimen Staatspolizei erlangt hatte, hätte näherer Darlegung bedurft (vgl dazu BGHSt 3, 271, 276 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52], wo die grundsätzliche Möglichkeit eines Ausscheidens vorausgesetzt wird).
  • BGH, 27.08.1953 - 1 StR 791/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.06.1956 - 1 StR 117/56
    Daß es aber schlechthin und auch dann unmöglich war, wenn der betreffende Beamte noch keinen tieferen Einblick in die verbrecherischen Planungen der Geheimen Staatspolizei erlangt hatte, hätte näherer Darlegung bedurft (vgl dazu BGHSt 3, 271, 276 [BGH 14.10.1952 - 1 StR 791/52], wo die grundsätzliche Möglichkeit eines Ausscheidens vorausgesetzt wird).
  • BGH, 01.03.1955 - 1 StR 626/54
    Auszug aus BGH, 08.06.1956 - 1 StR 117/56
    Für die neue Hauptverhandlung wird darauf hingewiesen, daß das Schwurgericht, falls es den Angeklagten wieder wegen erwiesener Unschuld freisprechen sollte, zu prüfen haben wird, ob nicht gemäß oder in entsprechender Anwendung des § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft davon abzusehen ist, die dem Angeklagten erwachsenen Auslagen der Staatskasse aufzuerlegen (§ 467 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 StPO; vgl BGH NJW 1955, 997 Nr. 20).
  • LG Traunstein, 02.08.1985 - 5 Ks 11 Js 56/82

    Erschiessung - im Auftrag des Sonderkommandos 'R' der Volksdeutschen Mittelstelle

    Eine fernliegende Gefahr ist keine gegenwärtige Gefahr." Als Gefahren für Leib oder Leben sind in der höchstrichterlichen Rechtsprechung ein mögliches Todesurteil durch das SS- und Polizeigericht oder die Einweisung in ein KZ anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 08.06.1956 - 1 StR 117/56 -).
  • LG Bochum, 22.07.1966 - 16 Ks 1/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von Juden, die im Bereich der

    eines Notstandes gehandelt, wer einen als verbrecherisch erkannten Befehl ausgeführt hat, weil er ihn innerlich gebilligt, mit ihm übereingestimmt oder ihn aus Fanatismus für die Idee oder gar aus Sadismus gutgeheissen hat (BGH 1 StR 485/51, Urteil vom 22.1.1952 gegen Böt.; BGH 1 StR 117/56, Urteil vom 8.6.1956 gegen Venediger ).
  • LG Koblenz, 21.05.1963 - 9 Ks 2/62

    Erschiessung, Vergasung im 'Gaswagen' sowie Lebendverbrennung tausender

    Damit aber wäre für ihn noch nicht ohne weiteres eine Gefahr für Leib oder Leben verbunden gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 8.6.1956 - 1 StR 117/56 - ), abgesehen davon, dass die blosse Möglichkeit einer nachteiligen Folge nicht ausreicht, eine Notstandslage zu begründen.
  • LG Münster, 06.05.1968 - 5 Ks 4/65

    Massen-, Gruppen- und Einzelerschiessungen von tausenden von Juden sowie von

    Urteil des BGH vom 14.Dezember 1954 - 5 StR 353/54 - 15.Juni 1962 - 2 StR 531/61 - 11.März 1954 - 3 StR 701/53 - 8.Juni 1956 - 1 StR 117/56 - 21.Juni 1951 - 3 StR 341/51 - 9.März 1963 - 4 StR 500/62 - 6.November 1951 - 1 StR 27/50 - 3.Dezember 1953 - 4 StR 212(213)/53 - 2.April 1955 - 1 StR 653/54 - 23.September 1952 - 1 StR 750/51 - 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 - 9.März 1953 - 3 StR 765/52 - 28.Mai 1953 - 4 StR 760/52 - 8.Dezember 1961 - 4 StR 417/61 - 2.Oktober 1963 - 2 StR 269/63 -.
  • LG Mönchengladbach, 28.01.1972 - 8 Ks 5/71

    Abriegelung des Warschauer Ghettos nach der Niederschlagung des Ghettoaufstandes

    In seiner Entscheidung vom 8.6.1956 - 1 StR 117/56 - hat der BGH selbst die Abstellung zu einer Bewährungseinheit nicht als ohne weiteres mit Gefahren für Leib und Leben verbunden und damit als zumutbar angesehen.
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